Holz duftet

Falschregulierung stinkt!

Wie der Umgang mit Holzgeruch das Bauen mit Holz ausbremst

Holzbau ist Klimaschutz –
unsere aktuellen Bauregelungen sind klimaschädlich

Um seine Klimaziele im Gebäudebereich noch erreichen zu können, muss Deutschland seine Treibhausgasemissionen in diesem Sektor in den nächsten 20 Jahren drastisch senken. Der Holzbau bindet klimaschädliches Kohlendioxid dauerhaft, ist damit Teil der Lösung und soll im Rahmen der Bundes-Holzbauinitiative der Bundesregierung gestärkt werden. Doch die geltenden Regeln und Maßstäbe für die Bewertung der Innenraumluft in Gebäuden behindern den Holzbau massiv.

Das Problem:

Der dogmatische und teilweise unwissenschaftliche Umgang mit VOC-Emissionen (VOC = flüchtige organische Verbindungen) aus Holzprodukten. Holz emittiert natürliche Stoffe. Sein charakteristischer Duft entsteht durch natürliche VOC. Seine
feuchteregulierenden Eigenschaften schaffen ein ausgeglichenes
Innenraumklima. Statt Holz zu würdigen, wird es als Baustoff durch pauschale Richt-, Leit- und Referenzwerte und überzogene Zertifizierungsvorgaben für die Innenraumluft von Gebäuden zum Problem gemacht:

  • rbei Verwendung harzreicher Hölzer gehen Planer und Bauunternehmen ein hohes zivilrechtliches Haftungsrisiko ein,
  • $Mehr Wissen über zivilrechtliche Konsequenzen der aktuellen Bewertungslage von VOC-Emissionen (aus Holz)
  • rHolz wird durch absurde Bewertungsanforderungen systematisch diskriminiert,
  • rharzreiche Hölzer wie die häufigste Baumart Kiefer werden nicht mehr im Holzbau eingesetzt,
  • rder Klimaschutz im Gebäudesektor bleibt auf der Strecke und die Waldbesitzer haben den Schaden.
Im Neubau ist Holzbau vielfach in Holz-Hybrid-Bauweise in der Anwendung.
Neubau in Holz-Hybrid-Bauweise
Fotograf:
JARAMA
  • $Mehr Wissen über VOC-Emissionen im Holzbau

! Wir fordern Sie deshalb auf:

Machen Sie jetzt Schluss mit der Schein­sicherheit durch Schein­genauigkeit. Die wissen­schaftliche Studie GesundHOLZ zeigt eindeutig, dass VOC-Emissionen aus Holz keine Gesundheits­gefährdung darstellen.

Wir brauchen einen neuen, fakten­basierten und pragmatischen Umgang mit VOC!

Wer Klimaschutz ernst meint, muss Holz seinen natürlichen Geruch lassen. Stoppen Sie die systematische Diskrimi­nierung des nachhaltigen Baustoffs Holz durch schein­wissen­schaftliche Grenzwerte.

DIE 3 VOC-HÜRDEN FÜR DEN HOLZBAU

buchner + wienke architekten haben 2019 mit ihrer Holzbauaufstockung auf einem Wohngebäude den Berliner Holzbaupreis gewonnen. Foto: Marcus Bredt

HÜRDE 1:

Anforderungs­werte für den Innen­raum­luft

Zuständigkeit:

  • Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt (UBA)
  • Gesundheitsministerien der Länder
Die Kita „RhönKinderhaus“ in Poppenhausen wurde 2023 in massiver Holzbau-Weise errichtet. Architekt: Gensler Architekten, Architekturbüro Schmidt

HÜRDE 2:

Zertifizierungs­anforderungen und öffentliche Ausschreibungen

Zuständigkeit:

  • Bundes- und Landesministerien für Bauen, Wirtschaft, Umwelt
  • Öffentliche Auftraggeber
  • Bewertungs- und Zertifizierungsstellen (QNG, BNB, DGNB, sentinel, TÜV, …)
Der Duft des Holzes ist für viele Bauherren ein wichtiges Kriterium für einen Holzbau. Foto: Natalia Blauth

HÜRDE 3:

Anforderungen an die Geruchsbildung in Innenräumen

Zuständigkeit:

  • Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt (UBA)
  • Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Bauaufsicht

Mehr Wissen über VOC-Emissionen im Holzbau

Im Neubau ist Holzbau vielfach in Holz-Hybrid-Bauweise in der Anwendung.
Neubau in Holz-Hybrid-Bauweise Fotograf: JARAMA

VOC (Volatile Organic Compound) sind flüchtige organische Verbindungen, wobei jede Stoffverbindung ihre eigenen Stoffeigenschaften besitzt. Holz emittiert natürliche VOC (Terpene, Aldehyde, Aromaten, …), von denen einige für den natürlichen Holzgeruch verantwortlich sind.

Holz ist das einzige Baumaterial mit dem im Tragwerk und der Gebäudehülle CO2 gespeichert werden kann. Deshalb will die Politik den Holzbau fördern und gemäß Bundes-Holzbauinitiative Gesetze und Verordnungen überprüfen, um den Holzbau zu erleichtern.

Eines dieser Hemmnisse ist der unsachgemäße, weil wissenschaftlich unbegründete Umgang mit Anforderungen an holztypische VOC-Emissionen sowohl aus Bauprodukten als auch in Innenräumen. Zahlreiche Regelwerke, Zertifizierungen und Ausschreibungspraktiken bewerten Summenwerte, obwohl diese keine toxikologische Aussagekraft besitzen und zu Fehlsteuerungen führen.

Kernaussagen:

  • TVOC ist kein Gesundheitsgrenzwert:
    Der TVOC ist ein rein rechnerischer Summenwert und sagt nichts über die toxikologische Qualität der Einzelsubstanzen aus. Als Maßstab für Innenraumluftqualität ist er ungeeignet.¹ Der VGH Baden-Württemberg² ³ und VGH Bayern⁴ ⁵ kippten entsprechende Anforderungen (TVOC/TSVOC/R-Wert) in der MVV TB mangels wissenschaftlicher Grundlage.
  • Wissenschaft bestätigt:
    Holztypische VOC sind in erwartbaren Konzentrationen unkritisch. Die Studie GesundHOLZ⁶ zeigt keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch typische Holzemissionen bei realistischen Innenraumkonzentrationen.
  • Messpraxis differenzieren:
    Innenraum-VOC-Werte sind Momentaufnahmen und stark von Klima, Nutzungszustand und Abklingverhalten abhängig; Nachmessungen und Kontext sind essenziell.
  • Einführung einer Geruchsbewertung verhindern:
    Wer das Messen und Bewerten von Gerüchen reguliert, schafft neue Probleme statt bestehende zu lösen.

_________________________________________________

¹ T. Salthammer, TVOC – Revisited (Environment International 2022, 167, 107440); https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412022003671

² Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 8. Senat; Aktenzeichen: 8 S 2959/18; https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001441722

³ Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 8. Senat; Aktenzeichen: 8 S 2962/18; https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001391788

⁴ Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu Grenzwerten für OSB-Platten; https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-ZBECKRS-B-2021-N-51211?hl=true

⁵ Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu Grenzwerten für OSB-Platten; https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-ZBECKRS-B-2021-N-51201?hl=true

⁶ Gesundheitliche Bewertung von Emissionen aus Holz und Holzprodukten in Innenräumen mittels experimenteller toxikologischer Untersuchungen und humanbasierter Beobachtungen (GesundHOLZ); https://www.fnr.de/index.php?id=11150&fkz=22011015

Erarbeiten eines objektiven Verfahrens unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Holz und Holzwerkstoffen bei der Bewertung ihres Einflusses auf die Innenraumluftqualität (HoInRaLu); https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn062604.pdf

Zivilrechtliche Konsequenzen der aktuellen Bewertungslage von VOC-Emissionen (aus Holz)

Der Deutsche Holzwirtschaftsrat kritisiert, dass die Richtwerte für Innenraumluft den Holzbau diskriminieren.
Die Innenraumrichtwerte diskriminieren den Holzbau. Fotograf: standret
Im Zuge der Diskussionen über Innenraumluftqualität und Emissionen aus Baustoffen, insbesondere aus Holz, stellt sich zunehmend die Frage nach den zivilrechtlichen Folgen der derzeitigen Bewertungspraxis von VOC-Emissionen (flüchtige organische Verbindungen). Obwohl die Emissionen bislang keinen einheitlich gesetzlich geregelten Grenzwerten unterliegen, orientieren sich Behörden, Zertifizierungssysteme und Gerichte in der Praxis an Richt- und Referenzwerten, die ursprünglich nur Empfehlungscharakter hatten.
Diese Entwicklung führt zu erheblichen Unsicherheiten und Haftungsrisiken für Planer, Bauunternehmer und Hersteller. Sie wirkt sich zugleich reduzierend auf die Verwendung des nachhaltigen Baustoffs Holz aus. Die rechtlichen und praktischen Implikationen dieser Situation werden im Folgenden aufgezeigt sowie welche Fehlanreize und Risiken daraus entstehen.

Ausgangslage: VOC-Emissionen und Innenraumluftqualität
Flüchtige organische Verbindungen (VOC) werden von nahezu allen Baustoffen emittiert, insbesondere aber bei natürlichen Materialien wie Holz. Für den Summenwert aller VOC-Emissionen (TVOC) existieren Empfehlungswerte und Richtwerte, etwa des Umweltbundesamtes (UBA), die ursprünglich zur Gefahrenabschätzung gedacht waren, in der Praxis jedoch rechtliche Wirkung entfalten. Gerichte, Auftraggeber und Zertifizierungssysteme (z. B. BNB, DGNB) greifen regelmäßig auf diese Werte zurück, um Mängel zu beurteilen.

Rechtliche Einordnung und Haftungsrisiken
Nach § 633 Abs. 2 BGB schuldet ein Unternehmer ein mangelfreies Werk, das sich zur vereinbarten oder gewöhnlichen Verwendung eignet. Wird eine Innenraumluft gemessen, die die (nicht verbindlichen) TVOC-Richtwerte überschreitet, wird häufig ein Mangel angenommen – selbst wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. Dies führt zu Mängelrechten, Schadensersatzansprüchen oder sogar Rückabwicklungen und Rückkäufen von Gebäuden. Damit entsteht eine faktische Haftungsverschärfung ohne gesetzliche Grundlage.

Richtwerte als „Quasi-Grenzwerte“Ursprünglich als orientierende Größen konzipiert, werden TVOC-Werte faktisch wie starre Grenzwerte behandelt. Dadurch entstehen mehrere Fehlentwicklungen:

  • Erstens werden natürliche Baustoffe diskriminiert: Harzreiche Hölzer wie Kiefer emittieren naturbedingt höhere VOC-Mengen, die juristisch wie Schadstoffbelastungen gewertet werden. Dies führt dazu, dass solche Hölzer zunehmend aus Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
  • Zweitens führt die unklare Bewertung zu Verunsicherung bei Planung und Ausschreibung.
  • Drittens übernehmen Förderprogramme und Zertifizierungssysteme die Richtwerte und machen sie zu faktischen Voraussetzungen für Förderung oder Bewertung. Werden sie überschritten, drohen rechtliche Auseinandersetzungen oder sogar der Vorwurf des Subventionsbetrugs.

Praktische Folgen und Beispiele
Ein Praxisbeispiel: Ein Holzhaus musste zurückgekauft werden, weil VOC-Messungen den Referenzwert überschritten, obwohl keine Gesundheitsgefahr bestand.
Der wirtschaftliche Schaden war erheblich. Ähnliche Fälle haben dazu geführt, dass in der Bauwirtschaft zunehmend empfohlen wird, Kiefernholz als Baustoff auszuschließen, um hohe VOC-Werte zu vermeiden. Damit wird ein klimafreundlicher, heimischer Rohstoff faktisch vom Markt verdrängt – mit erheblichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Ressourcennutzung.

Rechtspolitische Bewertung
Die aktuelle Bewertungspraxis führt zu einer faktischen Haftungsverschärfung für Bauunternehmen, Architekten und Planer. Richt- und Referenzwerte werden ohne gesetzliche Grundlage wie Grenzwerte behandelt. Natürliche VOC-Emissionen aus Holz werden unverhältnismäßig negativ bewertet, obwohl sie keine toxikologische Relevanz haben. Dies führt zu einer Verdrängung von Holz als Baustoff, zu Wettbewerbsverzerrungen und zu rechtlicher Unsicherheit in der gesamten Bauwirtschaft.

Fazit
Zur Vermeidung weiterer Fehlentwicklungen ist ein pragmatischer, toxikologisch fundierter Bewertungsansatz erforderlich. Bewertet werden sollte allein die gesundheitliche Relevanz einzelner Stoffe oder Stoffgruppen auf Basis belastbarer toxikologischer Daten – nicht der Summenwert aller Emissionen. Denn dieser ist ungeeignet, um Gesundheitsrisiken oder Geruchsbelastungen zu beurteilen.
Die derzeitige Praxis, pauschale Summenwerte wie TVOC als faktische Grenzwerte heranzuziehen, ist wissenschaftlich nicht haltbar und rechtlich problematisch. Ein pragmatischer Ansatz basierend auf der Bewertung der gesundheitlichen Relevanz einzelner Stoffe würde Rechtssicherheit schaffen, Haftungsrisiken reduzieren und gleichzeitig den Einsatz nachhaltiger Baustoffe wie Holz fördern, ohne die Gesundheit der Nutzer zu gefährden.

 

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