DIE 3 VOC-HÜRDEN FÜR
DEN HOLZBAU
Zahlreiche Kitas wie diese in der Stadt Gescher/Nordrhein-Westfalen werden als Holzbau umgesetzt. Architekt Meinhard Neuhaus vom Büro Bock Neuhaus Partner setzt auf die zahlreichen Vorteile des Baustoffs. Fotograf: Jan Meier
HÜRDE 2
Zertifizierungsanforderungen und Öffentliche Ausschreibungen
Zuständigkeit:
Geförderte Bauprojekte bedürfen in aller Regel eines Zertifizierungsnachweises. Diesen erhält ein Gebäude nur, wenn die Zulassungsanforderungen der eingesetzten Bauprodukte erfolgreich nachgewiesen sind. Zusätzlich müssen die Raumluftmessungen zeitnah nach der Bauübergabe bestätigen, dass die vorgegebenen Anforderungswerte eingehalten werden. Viele öffentliche Ausschreibungen und Zertifizierungen enthalten zusätzliche Anforderungen.
Die Anforderungswerte referenzieren überwiegend auf Empfehlungen des Ausschusses für Innenraumrichtwerte AIR und dem AgBB-Schema zur Bewertung von Bauprodukten. Beide Gremien entwickeln auf wissenschaftlicher Basis Vorsorge- und Referenzwerte, die der Bewertung und Orientierung dienen. Sie sind nicht als Grenzwerte gedacht, werden aber wie solche behandelt. Daher erstaunt es umso mehr, dass die in den letzten Jahren durch wissenschaftliche Forschungen erlangten Erkenntnisse bezüglich der Terpene und Aldehyde in natürlichen Emissionen aus Holz bisher nicht zur Umsetzung gelangten.
Wer diese Einzel- und Summenwerte nicht einhält, fliegt aus der Ausschreibung. Das betrifft gerade auch naturbelassenes Holz mit seinen charakteristischen VOC-Emissionen. Da verwundert es niemanden, wenn Bauplanende folgenschwere Entscheidungen gegen Holz als Baumaterial treffen. Denn die Anforderungen sind überhöht und blockieren die Marktchancen für Holzbau enorm.
Die Kita „RhönKinderhaus“ in Poppenhausen wurde 2023 in Holzbauweise errichtet. Architekt: Gensler Architekten, Architekturbüro Schmid
- $Geltende Anforderungswerte an VOC-Emissionen
! Wir fordern Sie deshalb auf:
Die Anforderungen in den Zertifizierungssystemen und bei öffentlichen Ausschreibungen an den Stand der Wissenschaft anzupassen und gesicherte Anforderungswerte für Einzelstoffe zu beachten.
Eine reale Gesundheitsgefahr muss das Kriterium sein, nicht Geruchspräferenz oder Statistik.
Städte und Gemeinden sollen grundsätzlich Ausschreibungsbedingungen ohne unfundierte VOC Summenwerte erarbeiten! Sie sollen auf Anforderungen, die über geltende Richt-, Leit- und Referenzwerte sowie Zertifizierungen hinausgehen, verzichten und damit den Holzbau nicht benachteiligen. Optimalerweise einigen sich Städte und Gemeinden auf ein einheitliches Vorgehen.
DIE 3 VOC-HÜRDEN FÜR DEN HOLZBAU
HÜRDE 1:
Anforderungswerte für den Innenraumluft
Zuständigkeit:
Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt (UBA)
Gesundheitsministerien der Länder
HÜRDE 2:
Zertifizierungsanforderungen und öffentliche Ausschreibungen
Zuständigkeit:
Bundes- und Landesministerien für Bauen, Wirtschaft, Umwelt
Öffentliche Auftraggeber
Bewertungs- und Zertifizierungsstellen (QNG, BNB, DGNB, sentinel, TÜV, …)
HÜRDE 3:
Anforderungen an die Geruchsbildung in Innenräumen
Zuständigkeit:
Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt (UBA)
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Bauaufsicht
Geltende Anforderungswerte an VOC-Emissionen
Die bestehenden Anforderungswerte an VOC-Emissionen entbehren bisher weitgehend einer gesetzlichen Grundlage, wirken aber über die in Bezugnahme bei der Förderung oder in Ausschreibungen mit quasi-gesetzlicher Strahlkraft auf das gesamte Umfeld Bauen und Wohnen zum Nachteil des Rohstoffes Holz. Sie werden dadurch zu einem Zielwert, der bei Nichteinhaltung zu völlig unnötigen rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Es folgen Mängelansprüche, Rechtsprobleme, KfW/Subventionsbetrugsprobleme. Gerade harzreichere Hölzer wie die der Kiefer, sehen sich dadurch einer enormen Verwendungseinschränkung ausgesetzt und können als wichtige Ressource nicht genutzt werden.
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