Konsultation Handelsgebräuche
Was ist der gelebte Brauch im Handel mit Holz und Holzprodukten? – Neufeststellung der Gebräuche
Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland – besser bekannt als „Tegernseer Gebräuche“ – sind schriftliche Dokumentation des „gelebten Brauchtums“ und regeln Detailfragen im inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten. Die letzte Fassung wurde 1985 herausgegeben und ist seit über 30 Jahren im Gebrauch – Grund genug, diese neu festzustellen.
Hintergrund
Die Handelsgebräuche – meist „Tegernseer Gebräuche“ oder kurz „TG“ genannt – entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) Normcharakter und spielen für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk eine entscheidende Rolle bei Vergleichen, Reklamationen und Handelsabschlüssen. Sie müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht vereinbart werden und entfalten vor allem dann Rechtskraft, wenn keine individuelle Vereinbarung zu einem Punkt getroffen wurde oder es zu widersprüchlichen Vereinbarungen gekommen ist.
Die Gebräuche gelten zwischen Unternehmern, also Kaufleuten im „B2B“ im innerdeutschen Handel mit Holz und Holzprodukten. Sie gelten auch dann, wenn sie nicht explizit vereinbart wurden oder einer der Beteiligten diese nicht kannte. Dies betrifft demnach nicht nur Holzhändler, sondern alle, die mit Holz und Holzprodukten gewerblich handeln und entsprechende Geschäfte abschließen, z. B. auch Tischler, Zimmerer und andere Verarbeiter.
Die Regelungen für den inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten sind zuletzt im Jahr 1985 aktualisiert worden. Gemeinsam wurde durch den DHWR 2016 der Anstoß zur Überarbeitung gegeben. Nachdem der DeSH zusammen mit dem GD Holz 2020 das Verfahren federführend übernommen hat, konnte die Kommission aus Vertretern der Holzwirtschaft im darauffolgenden Jahr den ersten Teil, in dem vertragsrechtliche Bestimmungen geregelt sind, zusammen mit Anhang B zu den Maklergebräuchen fertigstellen.
Es folgten der zweite Teil mit produktspezifischen Bestimmungen zu Schnittholz und Furnier sowie Anhang A mit Güteklassen für Nadelschnittholz. Darüber hinaus wurden zwei neue Anhänge erstellt, die sich mit Warengruppen (Anhang C) und Begriffsbestimmungen (Anhang D) auseinandersetzen.
Verabschiedung 2022
Die Arbeiten der Neufeststellung sind abgeschlossen. Ein abgestimmter Schlussentwurf ist verfügbar und liegt den Verbänden derzeit (Stand Juli 2022) zur Abstimmung vor. Mit einer offiziellen Verabschiedung der neu festgestellten Handelsgebräuche wird im Oktober/November 2022 gerechnet.
Die gemeinsame Sprachregelung dient der Sicherheit und Klarheit bei der Vertragsgestaltung. Sie schafft und erhält innerhalb der definierten Gebräuche ein Stück Unabhängigkeit gegenüber vertragsrechtlichen Auslegungen nach BGB oder HGB und bei Rechtsstreitigkeiten.

Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland
Dateiname: 2022-07-25_Gebraeuche im Handel mit Holz und Holzprodukten.pdf
Dateityp: PDF
Dateigröße: 385 KB

Entwurf zu Teil 2 der Gebräuche als Synopse
Dateiname:
2021-05-07_Synopse-Teil-2.pdf
Dateityp: PDF
Dateigröße: 179 KB

Synopse des neu festgestellten
Teil 1 der Gebräuche
Dateiname:
2021-02-22_Synopse-Teil-1_final.pdf
Dateityp: PDF
Dateigröße: 236 KB

Tegernseer Gebräuche in der Fassung von 1985
Dateiname:SCAN_Tegernseer Gebräuche_1985_A4.pdf
Dateityp: PDF
Dateigröße: 3,6 MB
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DHWR
Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V.c/o HDH e.V. Dorotheenstr. 3510117 Berlin
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