DIE 3 VOC-HÜRDEN FÜR
DEN HOLZBAU
Der Duft des Holzes ist für viele Bauherren ein wichtiges Kriterium für die Auswahl des Baustoffs. Dennoch wird seit vielen Jahren versucht, über sogenannte Geruchsleitwerte zusätzliche neue Anforderungen an die Bewertung der Innenraumluftqualität einzuführen. Foto: Natalia Blauth
HÜRDE 3
Anforderungen an die Geruchsbildung in Innenräumen
Zuständigkeit:
Seit vielen Jahren wird versucht, über sogenannte Geruchsleitwerte zusätzliche neue Anforderungen an die Bewertung der Innenraumluftqualität einzuführen. Das Umweltbundesamt hat bereits eine Mitteilung des AIR zur „Bewertung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft – Weiterentwicklung des Geruchsleitwerte-Konzepts des AIR“ veröffentlicht. Wir müssen also davon ausgehen, dass die Einführung von Geruchsleitwerten als weitere Anforderung an Gebäude zeitnah erfolgt.
Fest steht: Eine objektive Bewertung von Gerüchen ist unmöglich! Ganz abgesehen davon sind die Messmethoden zur Geruchsbewertung extrem teuer und führen zu unsicheren Ergebnissen.
Die Geruchssinne der Menschen sind extrem verschieden. Entsprechend unterschiedlich fallen die Bewertungen aus.
Betrachtet man den Baustoff Holz, wird die Problematik von Geruch als Leitwert deutlich: Die meisten Menschen empfinden Holzgeruch als angenehm. Die Emissionsmenge jedoch kann höher liegen, als es die Richt-, Leit- und Referenzwerte definieren. Wenn Geruch als Leitwert eingeführt wird, wäre Holz als Baustoff so ungeeignet wie nie zuvor!
Holz punktet bei Bauherren mit seinen vielfältigen Eigenschaften und auch mit seinem holzeigenen Geruch. Fotograf: emptyclouds
- $Einführung von Geruchsleitwerten
! Wir fordern Sie deshalb auf:
Stoppen Sie das Bürokratiemonster „Geruchsbewertung“! Wer das Messen und Bewerten von Gerüchen reguliert, schafft neue Probleme statt bestehende zu lösen
DIE 3 VOC-HÜRDEN FÜR DEN HOLZBAU
HÜRDE 1:
Anforderungswerte für den Innenraumluft
Zuständigkeit:
Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt (UBA)
Gesundheitsministerien der Länder
HÜRDE 2:
Zertifizierungsanforderungen und öffentliche Ausschreibungen
Zuständigkeit:
Bundes- und Landesministerien für Bauen, Wirtschaft, Umwelt
Öffentliche Auftraggeber
Bewertungs- und Zertifizierungsstellen (QNG, BNB, DGNB, sentinel, TÜV, …)
HÜRDE 3:
Anforderungen an die Geruchsbildung in Innenräumen
Zuständigkeit:
Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) beim Umweltbundesamt (UBA)
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Bauaufsicht
Einführung der Geruchsleitwerte
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in seinen Leitwertkonzepten zur Innenraumluft neben chemisch messbaren Größen wie TVOC, RW I und RW II auch Geruchsleitwerte eingeführt („Bewertung von Geruchsstoffen in der Innenraumluft – Weiterentwicklung des Geruchsleitwerte-Konzeptes des AIR“). Damit sollen Geruchsintensität und -qualität in Raumluftbewertungen berücksichtigt werden – insbesondere, wenn flüchtige organische Verbindungen (VOC) einen wahrnehmbaren Geruch verursachen. Einige Zertifizierungen wie Umweltsiegel sehen Geruchsprüfungen bereits vor.
Die Idee, Gerüche mess- und bewertbar zu machen, mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen – sie ist aber in der Realität wissenschaftlich nicht belastbar und praktisch kontraproduktiv. Anders als chemische oder toxikologische Parameter beruht Geruch nicht auf objektiv messbaren Schadstoffkonzentrationen, sondern auf subjektiver Wahrnehmung, individueller Sensibilität und Kontextfaktoren wie Temperatur, Luftfeuchte, Nutzungssituation oder Erwartungshaltung. Gerüche sind keine Schadstoffe – sie können angenehm, neutral oder störend empfunden werden. Außerdem variieren Geruchseindrücke zwischen Personen, Tageszeiten, Laborbedingungen und Erwartungshaltungen – ein statistischer Mittelwert bildet also bestenfalls eine Orientierung, niemals aber eine verlässliche oder reproduzierbare Gesundheitsgröße.
Geruchtsleitwerte nicht standardisierbar
Ein Geruchswert kann daher nicht standardisiert bewertet werden, ohne seine soziale, kulturelle und psychologische Dimension zu verkennen. Der Versuch, aus individuellen Sinneseindrücken numerische Grenzwerte abzuleiten, ist daher fatal. In der Praxis würde das dazu führen, dass natürliche Materialien wie Holz fälschlich negativ beurteilt werden, weil sie überhaupt wahrnehmbar riechen – nicht, weil sie eine Gefahr darstellen. So würden natürliche Holzgerüche (Terpene, Aldehyde) in Prüfkammern als „auffällig“ bewertet werden, obwohl sie toxikologisch unbedenklich sind und in realen Innenräumen meist als angenehm, warm und wohnlich wahrgenommen werden.
Die interdisziplinäre Forschungsarbeit Wood for Good[1] untersuchte, wie Menschen Holzgerüche wahrnehmen und wie diese Wahrnehmung durch den Kontext beeinflusst wird. In standardisierten Riechtests zeigte sich deutlich:
- Holzgerüche werden positiver bewertet, wenn gleichzeitig ein visuell passender Eindruck vorhanden ist. Sehen die Teilnehmenden das Holz oder eine Abbildung der Holzart, empfinden sie dessen Geruch als angenehmer.
- Kiefernholz schnitt am besten ab. Der Duft von Kiefer – geprägt durch einen hohen Gehalt an natürlichen Terpenen – wurde als am angenehmsten bewertet.
- Fehlt der visuelle Kontext, fällt die Bewertung unsicherer oder kritischer aus. Den Probanden fiel es schwerer, den Geruch einzuordnen, insbesondere bei Vollholzproben.
- Die Wahrnehmung ist kontextabhängig. Die Bewertung eines Geruchs hängt stark davon ab, ob die Quelle bekannt oder sichtbar ist. Schon die bloße Information, dass der Duft von Holz stammt, verbessert die Akzeptanz.
Holz duftet
Diese Ergebnisse zeigen, dass Geruch ein Wahrnehmungsphänomen und kein objektiver Schadensindikator ist. Eine mögliche Regulierung von Gerüchen über Leitwerte oder Grenzbereiche ignoriert dementsprechend wissenschaftliche Erkenntnisse, läuft den Zielen einer gesunden, natürlichen und nachhaltigen Bauweise zuwider und ist daher kein geeignetes Kriterium für Produktzulassungen oder Raumluftbewertung.
Ein charakteristischer Holzgeruch ist kein Mangel, sondern Ausdruck der Natürlichkeit des Materials. Wer Gerüche normiert, reglementiert und sanktioniert, verhindert sinnvolle Materialnutzung, erschwert den Holzbau und schafft Bürokratie statt Sicherheit.
[1] Butter, K., Hucke, C.I., Gallus, V., van Thriel, C., Ohlmeyer, M. (2025), Wood for Good – Kontextbezogene gemisch- und konzentrationsabhängige Auswirkungen flüchtiger organischer Verbindungen verschiedener Holzarten auf neurophysiologische Prozesse und die chemosensorische Informationsverarbeitung des Menschen. Thünen-Report 121. Johann Heinrich von Thünen-Institut, Braunschweig. https://doi.org/10.3220/253-2025-141
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