Handelsgebräuche
Neufeststellung der Handelsgebräuche
Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland – besser bekannt als „Tegernseer Gebräuche“ oder „TG“ – sind schriftliche Dokumentation „gelebten Brauchtums“ und regeln Detailfragen im inländischen Handel mit Holz und Holzprodukten. Der 2016 begonnene Prozess der Neufeststellung konnte im Juli 2023 mit der offiziellen Verabschiedung der Gebräuche durch die Kommission abgeschlossen werden. Die Fassung 2023 ersetzt damit die Fassung aus dem Jahr 1985.
Hintergrund
Die Handelsgebräuche („Tegernseer Gebräuche“) entwickeln durch die Verknüpfung mit § 346 Handelsgesetzbuch (HGB) „Normcharakter“ und spielen für sämtliche Holzvertriebswege vom Rohholz über Sägewerke, Verarbeiter und Händler bis zum verarbeitenden Handwerk eine wichtige Rolle bei Vergleichen, Reklamationen und Handelsabschlüssen. Gebräuche müssen im Gegensatz zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ähnlichem nicht vereinbart werden und entfalten vor allem dann Rechtskraft, wenn individuelle Vereinbarung fehlen oder es zu widersprüchlichen Vereinbarungen gekommen ist.
Die Tegernseer Gebräuche gelten zwischen Unternehmern, also Kaufleuten im „B2B“, im innerdeutschen Handel mit Holz und Holzprodukten. Sie gelten auch dann, wenn sie nicht explizit vereinbart wurden oder Beteiligte diese nicht kannten. Dies betrifft nicht nur Holzhändler, sondern alle, die mit Holz und Holzprodukten gewerblich handeln und entsprechende Geschäfte abschließen, wie z. B. Tischler, Zimmerer und andere Verarbeiter.
Neufeststellung 2023
Der 2016 begonnene Prozess der Neufeststellung der „Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten in Deutschland“ ist abgeschlossen. Die offizielle Verabschiedung der Gebräuche durch die Kommission fand im Juli 2023 im Allgäu statt. Die Neufeststellung wurde 2016 vom Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) mit dem Ziel gestartet, die Handelsgebräuche von 1985 zu aktualisieren. 2020 übernahmen die Verbände DeSH und GD Holz das Projekt.
Seit der letzten Aktualisierung 1985 ist in der Branche viel geschehen: Nicht nur der Geschäftsverkehr hat sich mit der Digitalisierung verändert, auch die Produkte sind vielfältiger geworden, müssen spezifische Ansprüche erfüllen oder unterliegen unterschiedlichen Normen. Mit der Neufeststellung wurde ein entsprechender Rahmen geschaffen, der den veränderten Voraussetzungen im Wirtschaftsverkehr Rechnung trägt.
Die gemeinsame Sprachregelung dient der Sicherheit und Klarheit bei der Vertragsgestaltung im Handel mit Holz und Holzprodukten. Unter der Koordination des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbands (DeSH) und des Gesamtverbands Deutscher Holzhandel (GD Holz) konnte ein von allen Akteuren getragener zeitgemäßer Rahmen für den Holzhandel in Deutschland geschaffen werden.
Sprechen Sie die Verbände gerne an, wenn Sie Kommentare oder Fragen haben.
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Kontakt
DHWR
Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V.c/o HDH e.V. Chausseestr. 99
10155 Berlin
Tel.: +49 30 / 39 88 724 50
E-Mail: mail@dhwr.de
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