Weltweit werden schätzungsweise 15-30% des Holzes illegal eingeschlagen. Da die Europäische Union ein wichtiger Markt für Holz und Holzprodukte ist, kann sie einen großen Einfluss auf den illegalen Holzeinschlag nehmen.
eit dem 3. März 2013 gilt deshalb die EU-Holzhandelsverordnung (VO (EU) Nr. 995/2010; englisch: EU Timber Regulation, kurz EUTR). Die Verordnung wird auf nationaler Ebene durch das Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) umgesetzt. Sie ist eine der zahlreichen Maßnahmen des FLEGT-Aktionsplans der EU (FLEGT = Forest Law Enforcement, Governance and Trade), durch den der illegale Holzeinschlag sowie der Handel mit illegal geschlagenem Holz weltweit reduziert werden sollen.
Die EUTR verpflichtet alle Unternehmen, die Holz- und Holzprodukte aus Drittländern beziehen, den Import illegal geschlagenen Holzes auszuschließen. Zu diesem Zweck muss vor dem Import (Inverkehrbringen auf dem EU-Binnenmarkt) ein Sorgfaltspflichtsystem angewendet werden.
Dieses muss die folgenden drei Schritte beinhalten:
- Informationsbeschaffung
- Risikobewertung
- Risikominderung
Das Sorgfaltspflichtsystem muss für jeden Import von Produkten durchgeführt werden, die unter den Anwendungsbereich der EUTR fallen. Dazu zählen eine Vielzahl von Holzprodukten, angefangen von Rohholz über Schnitt- und Hobelware bis hin zu weiterverarbeiteten Produkten wie z.B. Möbeln oder Papier. Die Einhaltung EUTR wird regelmäßig von den zuständigen Behörden überprüft. In Deutschland ist dafür die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE, zuständig.
Marktteilnehmer können ihr eigenes Sorgfaltspflichtsystem entwickeln oder auf ein System zurückgreifen, das von einer Überwachungsorganisation (englisch: Monitoring Organization) ausgearbeitet wurde. Überwachungsorganisationen bieten meist darüber hinaus weitergehende Beratungen zum Thema EUTR an. Ein Verzeichnis mit allen in Europa akkreditierten Überwachungsorganisationen finden Sie auf der Seite der EU-Kommission.
In Deutschland ist zum Beispiel die GD Holz Service GmbH, eine Tochter des GD Holz (Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.), eine der zugelassenen Überwachungsorganisationen, die ihre Beratungsdienstleistungen europaweit allen interessierten Importeuren anbietet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der BLE.
Dort finden Sie auch einen Flyer mit zusätzlichen Hinweisen.
Bleiben Sie informiert
Kontakt
DHWR
Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V.c/o HDH e.V. Chausseestr. 99
10155 Berlin
Tel.: +49 30 / 39 88 724 50
E-Mail: mail@dhwr.de
Der DHWR ❯
Holzwirtschaft ❯
Aktuelles ❯
Presse ❯
Impressum ❯
Datenschutz ❯