Zur Bundestagswahl 2025 formulierte der Deutsche Holzwirtschaftsrat seine Forderungen an die neue Bundesregierung. Diese sind folgende:

Die deutsche Holzwirtschaft erzielt mit 70.000, überwiegend mittelständischen Betrieben einen Jahresumsatz von 120 Milliarden Euro und sichert so 650.000 Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum. Zur 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags formulieren die Verbände der Holzwirtschaft nachfolgende politische Forderungen an die neue Bundesregierung:

Wirtschaft entlasten und Standort stärken

  1. Baukonjunktur anschieben und Planungssicherheit schaffen: Die Baukonjunktur ist in Deutschland massiv eingebrochen. An der Bauwirtschaft hängen viele andere Wirtschaftszweige wie zum Beispiel die Zuliefererindustrien bis hin zur Möbelindustrie. Ein Investitionsprogramm vor allem in grüne Technologien, Produkte sowie Bau- und Wirtschaftsweisen ist zwingend erforderlich, um die Wirtschaft zu beleben und den Standort zu stärken. Die Förderprogramme insbesondere beim Bauen waren in der Vergangenheit oft zu kurzfristig gestaltet. Wir fordern Planungssicherheit bei Gesetzen und bei Förderprogrammen durch eine ausreichende Mittelausstattung und einer unbürokratischen Abwicklung. Energieeffizientes Bauen beim Neubau und Bauen im Bestand sind als zentrale Maßnahmen für den Klimaschutz zu fördern und auszubauen.
  2. Bürokratieabbau forcieren und neue Bürokratie verhindern: Auf nationaler und europäischer Ebene müssen die bürokratischen Hürden für Innovation und Wirtschaft reduziert werden. Die EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) ist ein Paradebeispiel für unnötigen Bürokratieaufbau. Sie gefährdet in ihrer jetzigen Ausgestaltung die regionale Versorgung mit dem nachwachsenden Rohstoff und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die Bundesregierung muss sich daher bei der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die Verordnung noch vor der verbindlichen Anwendung ab 2026 praxistauglich überarbeitet wird.
  3. Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum verbessern: Insbesondere die verkehrstechnische und digitale Infrastruktur ist als Basis der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Holzwirtschaft konsequent auszubauen.
  4. Energie- und ressourceneffiziente Stoffkreisläufe stärken: Bezahlbare Energie ist ein Standortfaktor. Die neue Bundesregierung muss daher die Strompreise durch Entlastung bei Netzentgelten und Stromsteuer senken.

Des Weiteren sollten Produkte und Energie aus Holz nach dem Prinzip der Kaskadennutzung so wertschöpfend und gleichzeitig so ressourcen- und energieeffizient wie möglich erfolgen. Dies ist bei der Gestaltung von Förderanreizen zu berücksichtigen.

Bauen und Verwendung mit Holz fördern

  1. Holzbauinitiative des Bundes umsetzen: Die Holzbauinitiative des Bundes setzt die richtigen Ziele und beschreibt mögliche Maßnahmen. Die Einrichtung eines Runden Tisches mit Vertretern der Länder war ein erster wichtiger Schritt, um die bereits existierenden Initiativen auf Landesebene durch geeignete Maßnahmen verstärkend zu flankieren. Die nationale Holzbauinitiative muss unter der neuen Bundesregierung mit eigenem Budget, klarer Zuständigkeit und einem konkreten Maßnahmen- und Umsetzungsplan weiterentwickelt werden. Bestehende regulatorische Hemmnisse beim Bauen mit Holz wollen wir gemeinsam mit einem Expertenrat und den jeweilig zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene abbauen und Wissensdefizite durch eine breit angelegte Informationsinitiative auflösen.
  2. Die Verwendung von Holz fördern: Holz speichert für die gesamte Nutzungsdauer den im Produkt gebundenen Kohlenstoff. Die Holzbauweise bietet derzeit zudem das größte Treibhausgaseinsparpotential aller wirtschaftlichen Bauweisen. Die vorgefertigte Holzbauweise ist darüber hinaus eine Schlüsseltechnologie zur Lösung des akuten Wohnraummangels. Diese Potentiale gilt es noch stärker zu heben und im Rahmen der Förderprogramme nachhaltigen Bauens zu berücksichtigten. Dazu sollte die Bundesregierung nach dem Vorbild der Schweiz über CO₂-Speicherzertifikate oder der Förderungen in Hamburg und Bayern, den Klimavorteil der Holzbauweise honorieren.
  3. Regulatorische und förderpolitische Hemmnisse für den Holzbau beseitigen: Die Bauvorschriften sind an den Stand der Technik anzupassen und Anreize zur Erhöhung einer bedarfsgerechten Wohnungsbautätigkeit zu schaffen. Die Musterholzbaurichtlinie (MHolzBauRL) wurde mit dem Beschluss im September 2024 durch die Bauministerkonferenz in der letzten Legislatur positiv weiterentwickelt. Dennoch blieben wichtige Punkte ungeklärt, wie der umfängliche Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen. Die technischen Baubestimmungen der Musterbauordnung (MBO) nach §85a MBO, erschweren unnötig, weil noch nicht mit der aktuellen MHolzBauRL abgestimmt, den Einsatz von Holz für zeitgemäße Bauprojekte, obwohl einzelne Länderbauordnungen dies bereits ermöglichen.

Einfachere und schnellere Zulassungsverfahren für Bauprodukte / Bauartgenehmigungen Innovationen und Entwicklungen, sowie einfachere systematisierte Bauweisen benötigen Marktfähigkeit. Die dazu notwendigen Verfahren (Verwendbarkeitsnachweise, bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen) unterliegen einem unzeitgemäßen Ablauf deren systemische Schwächen sowohl hinderlich als auch benachteiligend sind. Hier wären eine institutionelle Restrukturierung und eine Effizienzsteigerung der Abläufe dringend notwendig. Hinzu kommen aktuell unnötige nationale Verschärfungen des europäischen Bauprodukterechts, auf die im Sinne einer Wettbewerbsfähigkeit der Baubranche verzichtet werden soll. Die neue Bundesregierung sollte im Rahmen der Koordinierung der Holzbauinitiative auf eine Entbürokratisierung und weitere Harmonisierung der Landesbauordnungen hinwirken.

  1. Ganzheitliche Gebäudebilanzierung in der Förderung verankern: Wir fordern eine ganzheitliche klimapolitische Bewertung bei der Gebäudebilanzierung – unter Einbeziehung der von der Herstellung bis zur Entsorgung verbrauchten Energie (Grauen Energie) und deren stärkere Berücksichtigung bei der Förderung nachhaltigen Bauens.
  2. Forschung, Lehre und qualifizierte Aus- und Weiterbildung fördern: Die verantwortlichen Politikressorts sollen Forschung, Lehre und qualifizierte Aus- und Weiterbildung für die Verwendung von Holz als biobasierten und klimaschützenden Roh- und Werkstoff ausbauen.

Aktive Bewirtschaftung der Wälder und nachhaltige Holzversorgung sichern

  1. Rohstoffversorgung sichern: Wir fordern weitere Flächenstilllegungen zu unterlassen und stattdessen die in Deutschland etablierte nachhaltige Forstwirtschaft unter Berücksichtigung alternativer, ressourceneffizienter und integrativer Schutzkonzepte fortzuführen. Dabei ist die langfristige Rohholzversorgung der heimischen Holzwirtschaft und Gesellschaft sicherzustellen und ein ökologisch und ökonomisch ausbalancierter Nadelholzanteil zu erhalten.
  2. Korrektur der LULUCF-Ziele im Klimaschutzgesetz: Die aktuelle Bundeswaldinventur hat gezeigt, dass der Wald aufgrund von Klimawandelfolgen, die sie sich im Absterben von Bäumen und dem Rückgang ihrer Zuwachsleistung zeigen, sowie aufgrund des stetig ansteigenden Durchschnittsalters der Waldbestockung nicht mehr in dem Maße atmosphärischen Kohlenstoff aufnehmen kann, wie dies bislang der Fall war. Die Klimaziele für den LULUCF-Sektor müssen daher auf Basis wissenschaftlicher Modelle und unter Berücksichtigung der Dynamik natürlicher Ökosysteme angepasst werden. Eine ganzheitliche Bilanzierung, die das Substitutionspotenzial von Holz als nachwachsendem Rohstoff einbezieht, ist unerlässlich, um das sektorübergreifende Klimaschutzpotenzial der Wälder vollständig auszuschöpfen. Die Priorität künftiger politischer Regulatorik sollte auf Maßnahmen liegen, die Emissionen von Anfang an vermeiden oder nachhaltig reduzieren.

Dialog für die Ressource Holz stärken: Der Dialogprozess der Charta für Holz 2.0 muss als übergreifender Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis für die langfristige Holzbereitstellung, nachhaltige Holzverwendung und effektive Wissensvermittlung im Verantwortungsbereich des für die Landnutzung verantwortlichen Bundesministeriums fortgeführt werden. Weiter müssen alle Ministerien auf Bundes- und Länderebene einbezogen werden können, wenn ihr Verantwortungsbereich betroffen ist.

Des Weiteren finden Sie nachfolgend die Positionspapiere unserer Mitglieder und weiterer Organisationen der Forst- und Holzwirtschaft: